Alles-Tamam wrote: ↑25/04/2020 00:02
salik79 wrote: ↑24/04/2020 23:54
Maha23 wrote: ↑24/04/2020 23:37
Je li ovo vazi za cijelu Njemacku (ovo sa linka), sta ako se zadesis, npr. u Stuttgartu?
Vazi. Samo se pozoves na presudu, u eventualnom sudskom postupku.
Ja mislim da ti nisi dobro skonto šta ovdje piše
Der Vollzug des Abstandsgebotes „bedarf deshalb einer Konkretisierung im Einzelfall (…) durch die zuständigen Vollzugsbeamten“.
Anders ausgedrückt: Es braucht zunächst eine direkten Weisung durch einen Polizeibeamten oder den Mitarbeiter des Ordnungsamtes, den Mindestabstand einzuhalten. Erst, wenn man sich dann weigert, dieser Anweisung zu folgen, könnte – wenn überhaupt – ein Bußgeld (laut dem erlassenen Katalog 150 Euro) verhängt werden, aber nicht generell.
A onda dalje imaš Update
In der Vollzugspraxis wird zwar immer wieder eine Unterschreitung der 1,5 Meter-Empfehlung festgestellt, die Sanktionierung erfolgt aber – je nach Einzelfall – aufgrund des Verlassens der Wohnung ohne triftigen Grund.
Tako da ćeš na kraju platiti kaznu zbog napuštanja stana bez osnovanog razloga
Neces. To navode za pojedinacne slucajeve, a pitanje je koje, posto svi znamo da u Njemackoj nema ogranicenja izlazaka.
Pokusavaju izvrdati nesto, ali mrka kapa, sto su i sami skontali i zakljucili:
Zwischenzeitlich wurde der Bußgeldkatalog vom Bayerischen Innenministerium aktualisiert. Ein Verstß gegen das Abstandsgebot wird demnach nicht mehr mit einem Bußgeld belegt. Zur Handhabung durch die Polizeibehörden erklärt das Innenministerium:
„Ein Verstoß gegen das Abstandsgebot als solches stellt keine Ordnungswidrigkeit dar, wie sich aus § 5 der Bayerischen Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie (Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – BayIfSMV) ergibt. Allen Verbänden der Bayerischen Polizei wurde die diesbezügliche am 2. April 2020 neugefasste Bekanntmachung „Bußgeldkatalog Corona-Pandemie“ zur Kenntnis gebracht. Auch dort ist der gebotene Mindestabstand zwischen zwei Personen nicht aufgeführt.
Unabhängig von einer Bußgeldbewährung appellieren wir aber eindringlich an die Vernunft und das Verantwortungsbewusstsein der Menschen: Wer einen entsprechenden Mindestabstand zu andern hält, hilft, sich und andere vor gefährlichen Infektionen zu schützen. Wir sind sehr froh darüber, dass die allermeisten Mitbürger sehr vorbildlich Mindestabstände einhalten.“
Etwas verkürzt ausgedrückt: Ein Verstoß gegen das Abstandsgebot kann zwar eigentlich nicht geahndet werden, aber – je nach Einzelfall – sucht die Polizei eben nach einer anderen Begründung, um ihndoch ahnden zu können.
I ovdje ide zakljucak, da po ovom pitanju vise ne mogu nista, da je navedena kazna izbacena iz kataloga kazni (oni su je, barem imali u katalogu, dok je nasi ni nemaju, negobse pozivaju na "javni red i mir" i slicne gluposti), ali da ce policija traziti nacina da ga nekako kazni. Ali, naravno, i taj nacin, opet, moze pasti na sudu, bas kao i ovo.