Bilki wrote:slovenacki pasos, uvjerenje o nekaznjavanju iz mjesta rdodjenja, cim svu papirologiju sredi odma mozete za njom, ti kao supruznik EU drzavljana ces dobiti vizu na 5 godina i ne treba da ucis jezik kao supruznici Austriskih drzavljana, svakako nazovi AMS u austriji i kod njih se raspitaj sta treba za suprugu od papira, jer iako ima pravo na rad mora da dobije od njih potvrdu da bi mogla raditi
Obratio sam se putem maila AMS-u i dobio sledeći odgovor:
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr!
Ausländer und Ausländerinnen, die in Österreich eine Arbeit aufnehmen
wollen, brauchen im allgemeinen
- eine Aufenthaltsgenehmigung und
- eine Arbeitsbewilligung
Das gilt nicht für EWR-Angehörige, die Einreise und Niederlassungsfreiheit
genießen. Sie brauchen lediglich eine sogenannte "Anmeldebescheinigung",
wenn sie länger als drei Monate in Österreich zu bleiben beabsichtigen. Die
Anmeldebescheinigung wird von der zuständigen Aufenthaltsbehörde
ausgestellt. Auch die Aufnahme einer unselbständigen Erwerbstätigkeit ist
EWR-Angehörigen - mit Ausnahme von Kroaten, für die noch
Arbeitsmarktzugangsbeschränkungen bis längstens 30.06.2020 gelten -
bewilligungsfrei gestattet.
Die Aufenthaltsgenehmigungen (Visa und Aufenthaltstitel) werden von den
Aufenthalts- bzw Fremdenpolizeibehörden vergeben, manche müssen im Ausland,
andere können im Inland beantragt werden. Die rechtliche Grundlage bildet
das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz sowie das Fremdenpolizeigesetz.
Der wichtigste Aufenthaltstitel ist die mit 1. Juli 2011 eingeführte
"Rot-Weiß-Rot-Karte". Sie wird besonders qualifizierten Arbeitskräften für
die Dauer von einem Jahr ausgestellt. Ein entsprechender Antrag kann nur mit
Hinweis auf ein adäquates Arbeitsplatzangebot und im Einvernehmen mit dem
künftigen Arbeitgeber eingebracht werden. Über den Antrag entscheidet die
zuständige Aufenthaltsbehörde auf Grund eines Gutachtens des AMS.
Während die "Rot-Weiß-Rot-Karte" nur mit Bezug auf einen bestimmten
österreichischen Arbeitgeber ausgestellt wird, ermöglich die im Anschluß
erteilte "Rot-Weiß-Rot-Karte plus" einen Arbeitgeberwechsel. Nach
fünfjähriger Aufenthaltsdauer und Erfüllung der Integrationsvereinbarung
kann der Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-EG" erteilt werden. Er gilt
unbefristet.
Neben der "Rot-Weiß-Rot-Karte" gibt es seit 1. Juli 2011 auch die "Blaue
Karte EU", die ausländischen Spitzenfachkräften unter Zusicherung eines
bestimmten Mindesteinkommens, das das Eineinhalbfache des durchschnittlichen
österreichischen Bruttojahresgehalts betragen muss, erteilt werden kann.
Die genannten Aufenthaltstitel inkludieren die Arbeitsbewilligung, eine
weitere Genehmigung ist also nicht erforderlich.
Ausländer und Ausländerinnen, die sich nur vorübergehend bzw auf absehbare
Zeit in Österreich aufhalten wollen, brauchen eine Aufenthaltsbewilligung,
die für längstens ein Jahr ausgestellt wird, prinzipiell aber für die Dauer
des Aufenthaltszwecks (zB bei Studierenden für die Dauer der Ausbildung)
verlängert werden kann. Die Aufenthaltsbewilligung inkludiert die
Arbeitgenehmigung nur, wenn sie für eine Tätigkeit ausgestellt wurde, die
dem Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes nicht unterliegt.
Keine Aufenthaltstitel sind "Visa", die von den österreichischen
Vertretungbehörden bzw den Fremdenpolizeibehörden ausgestellt werden. Die
rechtliche Grundlage bildet das Fremdenpolizeigesetz. Zwei Arten von Visa
sind im vorliegenden Zusammenhang von Interesse: das Visum zum Zweck der
Arbeitsuche ("Jobseeker" Visum ) und das Aufenthalts-Reisevisum, das
sichtvermerkspflichtige Saisonarbeitskräfte brauchen, ehe für sie eine
Saisonbeschäftigungsbewilligung ausgestellt werden kann.
Näheres zum Thema Aufenthaltstitel finden Sie auf der Homepage des
Innenministeriums .
Drittstaatsangehörige, die bei einer illegalen Beschäftigung angetroffen
werden, müssen mit der sofortigen Ausweisung und mit einem Aufenthaltsverbot
bis zu zehn Jahren rechnen.
Mit freundlichen Grüßen
IT-HelpLine
Ne znam njemački pa ako ima neko da mi ovo u kratkim crtama objasni i prevede.
Malo sam ja pokušao sa google translate i zaključio da ljudima koji dolaze iz evropske unije samo treba Anmeldebescheinigung a shvati osam da se radi o uvjerenju o registraciji i da se otprilike vadi u policiji. Tri mjeseca je rok da se izvadi to uvjerenje. E sad i dalje sam u dilemi. Da li će njoj trebati neka dokumentacija iz Bosne obzirom da ima dvojno državljanstvo odnosno da joj je mjesto prebivališta u Bosni a ima sekundarnu adresu u pasošu koja je u sloveniji.
Ako sam dobro shvatio kad su slovenački državljani u pitanju oni provjere sve što ih interesuje služebeno. Da li će joj obzirom da je rođena u Bosni i da je do danas nastanjena tu trebati naprimjer uvjerenje o nekažnjavanju itd odavde ili će biti tretirana kao državljanin slovenije?
Još jedna stvar, ako neko od poslodavaca npr neki hotel bude voljan da nju zaposli kao sobaricu... da li joj treba diploma osnovne ili srednje škole? Kod nas je to upisano u radnu knjižicu i to je dokaz o završenoj stručnoj spremi. Kako je to u austriji za ljude koji dođu da rade? Na koji način dokazuju stručnu spremu, odnosno da li joj treba uopšte diploma za te neke mizerne poslove kao pomoćni radnik u kuhinji itd?
Hvala svima na odgovorima.